Der Streu und Räumdienst direkt vor Ort!
Der Gesetzgeber möchte, dass Sie mit Schneeschieber und Streugut dafür sorgen, dass die weiße Pracht nicht zur Gefahrenzone wird. Wenn es um Ihren Schneeräumdienst geht, kommen wir ins Spiel! Denn die Räumer von uns nehmen Ihnen diese Pflicht gerne ab. Erleben Sie einen entspannten Start in die winterlichen Tage oder genießen Sie Ihren Winterurlaub in vollen Zügen - wir kümmern uns um Ihre Räumpflicht!
Winterdienst auf Gehwegen
Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Jeder Anlieger ist verpflichtet, seinen Gehweg von Schnee und Eis zu befreien.
Das bedeutet für Sie:
Räumen Sie Schnee und Eis mindestens in einer Breite von 1 Meter, damit ihr Gehweg sicher zu begehen ist. Schieben Sie den Schnee nur bis an die Vorderkante des Gehweges und nicht auf die Straße, so dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird.
Hydranten Deckel und Entwässerungseinläufe müssen freigehalten werden. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich bei Fußgängerüberwegen bis zur Bordsteinkante.
Streuen Sie bei Glätte nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand.
Streusalz schadet der Vegetation und darf nur in folgenden Ausnahmefällen verwendet werden: an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgänge, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder gefährlichen Gehwegabschnitten oder bei klimatischen Ausnahmesituationen z.B. Eisregen.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 07.00 Uhr zu beseitigen, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr.
Sorgenfrei mit unserem Service
Zuverlässiger Winterdienst wird bei uns groß geschrieben.